Dienstsiegel
Aufgrund der AVWpG und NHGV (Verordnung zu Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern und Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen) fertigt ausschließlich das Bayerische Hauptmünzamt Siegel und andere Wappenträger mit bayerischen Hoheitszeichen. So führen z.B. Staatsbehörden oder staatliche Stellen Siegel mit dem großen oder kleinen Staatswappen, kommunale Gebietskörperschaften Siegel mit eigenen Wappen.
Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch Siegel mit privaten Wappen oder Siegelbildern her. Weiterhin sind wir beratend tätig in allen Fragen des Wappen- und Siegelwesens.

Ihre Schreiben richten Sie bitte an:
Bayerisches Hauptmünzamt
Dienstsiegel
Zamdorfer Straße 92
81677 München
Das Bayerische Hauptmünzamt ist ab dem 18.12.2025 bis zum 06.01.2026 geschlossen.
Aufgrund des aktuell hohen Bestellaufkommens wegen der anstehenden Kommunalwahlen und Einführungen eines Online-Verfahrens bei Notaren bestehen längere Wartezeiten. Rechnen Sie bei Bestellung mit Lieferzeiten von 6 – 8 Wochen.
Fax: +49 – (0) 89 – 99 26 90 – 200 Aufgrund technischer Probleme können momentan leider keine Bestellungen per Fax angenommen werden.
Als Maßnahme zum Energiesparen bleibt das Bayerische Hauptmünzamt an jedem 2. Freitag geschlossen.
In Notfällen steht Ihnen an den geschlossenen Freitagen (siehe unten) von 08 – 12:00 Uhr der “Siegelnotruf” zur Verfügung.
Siegelnotruf (nur an geschlossenen Freitagen 08 – 12:00 Uhr):
+49 – (0) 89 – 99 26 90 – 333
Geschlossen am:
| 18.12.2025 – 06.01.2026 | |||
Nachfolgend finden Sie ein Bestellformular und einige Informationen zur Siegelführung:
- Bestellformular (DCX)
- Auftragsspezifikationen für Siegelmarken (DOC)
- Siegelarten (PDF)
- Siegelpflege und -zubehör (PDF)
- Siegelliste (XLS)
- Link zum § 25 AGO
- Kommentar zu §25 AGO
- Link zur AVWPG
- Wappen-Bekanntmachung – Wap-Bek
- Link zur NHGV
- Link zum StMI – Staatswappen
- Merkblatt zu digitalisierten Dienstsiegeln (PDF)
