Stamm und Füracker präsentieren GEDENKMEDAILLE zum Jubiläumsjahr 2018

Stamm und Füracker präsentieren GEDENKMEDAILLE zum Jubiläumsjahr 2018

„100 Jahre Freistaat Bayern“
„200 Jahre Verfassung des Königreichs Bayern“

„König Maximilian I. Joseph von Bayern schuf mit der Verfassung des Königreichs Bayern nicht nur eine der liberalsten Verfassungen seiner Zeit. Er wurde damit zum Wegbereiter des modernen Verfassungsstaats, der Bayern heute ist“, sagte Landtagspräsidentin Barbara Stamm am Mittwoch (27.6.) anlässlich der Präsentation der Gedenkmedaille „100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Verfassung des Königreichs Bayern“ im Bayerischen Landtag. „Die Ausrufung des Freistaates Bayern durch Kurt Eisner 100 Jahre später war ein weiteres bedeutendes Ereignis in Bayerns Geschichte“, fügte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hinzu.

Das bayerische Jubiläumsjahr 2018 wird mit einer besonderen Gedenkmedaille gefeiert. Die Medaille besteht aus einem Ring in Feinsilber, einem Kern in vergoldetem Feinsilber und einem dazwischenliegenden blauen Polymerring. Die Vorderseite ist dem Freistaat gewidmet und zeigt das Bayerische Staatswappen. Auf der Rückseite ist der Bayerische Landtag abgebildet als Symbol für die erste Bayerische Verfassung. Der Motiventwurf der Medaille wurde vom Nürnberger Künstler Patrick Niesel gestaltet. Die Auflage der Gedenkmedaille beträgt 1.000 Stück. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über das Bayerische Hauptmünzamt.

Am 26. Mai 1818 erließ Maximilian I. Joseph von Bayern eine Verfassung, die bis zum Ende des Königreiches 1918 gültig war. Die Macht des Königs in der konstitutionellen Monarchie wurde begrenzt durch die Ständeversammlung, bestehend aus zwei Kammern, die auf die Gesetzgebung und die Steuerbewilligung Einfluss hatten. Die Verfassung gewährte auch die Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit, erweiterte Meinungsfreiheit und den Zugang zu den Staatsämtern nach Befähigung statt nach gesellschaftlichem Stand. Die zweite Kammer der Bayerischen Ständeversammlung, die Kammer der Abgeordneten, war Vorläuferin des heutigen Bayerischen Landtags.

100 Jahre später rief Kurt Eisner in der Nacht von 7. auf 8 November 1918 den Freistaat Bayern aus und beendete damit die Herrschaft der Wittelsbacher. Eisner wurde vom Münchner Arbeiter- und Soldatenrat zum ersten Ministerpräsidenten der neuen bayerischen Republik gewählt. Eisner führte u. a. das Frauenwahlrecht und den Acht-Stunden-Arbeitstag ein. Die Bamberger Verfassung von 1919 schloss den Übergang vom Königreich zum Freistaat Bayern ab. In der Bayerischen Verfassung von 1946 wurde der Schutz der Grundrechte weiter verstärkt. Erstmals wurde das verbesserte Verhältniswahlrecht eingeführt, nach dem die Hälfte der Sitze im Landtag nach dem Mehrheitswahlrecht in Stimmkreisen vergeben werden und die andere Hälfte nach dem Verhältniswahlrecht über die Parteilisten in den mit den Regierungsbezirken identischen Wahlkreisen.

Seither erfuhr die Bayerische Verfassung verschiedene Änderungen, wie die Absenkung des Wahlalters (1970), die Herabsetzung der Sperrklausel für kleinere Parteien von 10 auf 5 Prozent (1973) oder die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (1995). „Heute können wir mit Stolz auf eine bewegte Verfassungsgeschichte in Bayern zurückblicken, die eine starke und wehrhafte Demokratie hervorgebracht hat und damit für die Herausforderungen der Zukunft bestens gerüstet ist“, waren sich Stamm und Füracker einig.

Hier zur originalen Pressemitteilung:
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)